Gebührenordnung
gültig ab 07. Juli 2018
1. Mitgliedsbeiträge:
Jahresbeitrag für Jugendliche (bis 18 Jahre) 50,- €
Jahresbeitrag für aktive Mitglieder 80.- €
Jahresbeitrag für passive Mitglieder 40,- €
Aufnahmegebühr für aktive erwachsene Mitglieder 100,- €
Aufnahmegebühr für erwachsene Schüler,
Auszubildene und Studenten 50,- €
(nur mit Nachweis: Schülerausweis, Kopie des
Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung)
Neuen Mitgliedern, die im Laufe eines Kalenderjahres dem Verein beitreten, wird der Jahresbeitrag anteilig und quartalsbezogen berechnet.
Bei Neuaufnahmen ist die Zahlung des Beitrags und ggf. der Aufnahmegebühr innerhalb eines Monats zu leisten.
Die Beiträge sind am 1.Januar für das laufende Jahr im voraus zu entrichten. Ist bis zum 31.März keine Zahlung erfolgt, wird ein Säumniszuschlag von 5,- € erhoben.
Kündigung der Vereinsmitgliedschaft:
Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und ist per Einschreiben bis zum 30.09. an den Vorstand zu entrichten.
2. Reitanlagennutzungs- und Ausbildungsgebühr (jährlich):
a) Privatpferdebesitzer
zahlen pro Pferd eine Reitanlagennutzungsgebühr von 300,- €
b) Reiter, welche eigene Pferde reiten
und deren Familienangehörige
zahlen eine Ausbildungsgebühr von 180,- €
c) Reiter, welche im Rahmen einer Reitbeteiligung
Privatpferde reiten zahlen eine Ausbildungsgebühr von 360,- €
Alle Privatpferdereiter müssen als aktives Mitglied gemeldet sein.
Zahlungsweise
Beide Gebühren sind Jahresbeiträge, können jedoch auch in 12 Monatsraten (pro Monat im voraus) per Dauerauftrag überwiesen werden oder vierteljährlich im voraus per Lastschriftverfahren eingezogen werden.
Monatsbeiträge
Monatsbeiträge für vereinseigene Pferde | Monatsbeitrag | ||
a) jugendliche Nichtmitglieder | 65,-€ | ||
b) jugendliche Mitglieder/Schüler |
55,-€ | ||
c) Erwachsene Nichtmitglieder | 75,-€ | ||
d) Erwachsene Mitglieder | 65,-€ |
Longenstunden auf vereinseigenen Pferden | Monatsbeitrag | |
a) jugendliche Nichtmitglieder |
|
65,-€ |
b) jugendliche Mitglieder/Schüler | 55,-€ | |
c) Erwachsene (über 18 Jahre) Nichtmitglieder | 85,-€ | |
d) Erwachsene (über 18 Jahre) Mitglieder | 75,-€ |
Der Monatsbeitrag beinhaltet eine feste Reitstunde pro Woche.
In den Monatsbeiträgfen ist der Unterrichtsausfall durch Urlaub der Reitlehrerin bereits herausgerechnet.
Angemeldete Reitstunden müssen grundsätzlich bezahlt werden, wenn diese nicht 24 Stunden vorher beim Reitlehrer oder beim Vorstand abgemeldet wurden.
Kündigung
Die Kündigung muss 3 Monate im voraus zum Monatsende erfolgen.
Wird jedoch innerhalb eines Jahres wieder geritten, so sind die Gebühren für die Zeit nach der Kündigung nachzuzahlen. Die volle Jahresgebühr ist auch in diesem Fall erforderlich.
Nichtmitglieder zahlen für sich und evtl. ihr Pferd die doppelten Gebühren. Sie können auch mit Reitkarte reiten. Die Anlagennutzung bedarf der Genehmigung durch den Vorstand.